Ziel des Projektes ist die Gründung eines Netz-MVZ zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung.
Das MPN plant die Etablierung eines Hausarzt-MVZ in Neumunster in den Stadtteilen Faldera oder Wittorf, da zahlreiche
Bürger*innen heute keinen Hausarzt finden und die Hausarzt*innen vor Ort zum Teil massiv überlastet sind.
Kurzinformation
Warum soll ich Genossenschaftsmitglied der MPN Hausarzt-MVZ eG werden?
Wir sind ca. 3 Jahren in der Diskussion zur Gründung eines MVZs und haben regelmäßig in den
Mitgliederversammlungen dazu berichtet.
Immer mehr Hausarztpraxen finden keine Nachfolge und schließen. Gleichzeitig gibt es Investoren, die
inzwischen auch den hausärztlichen Bereich als Markt für sich entdecken. Dies wird die Versorgung
der Patient:innen, die Situation Ihrer Praxis und u. a. der angestellten Ärzt:innen voraussichtlich
deutlich verändern.
Als Netz wollen wir über das MVZ dem zunehmenden Ärztemangel entgegenwirken. Hiermit
verfolgen wir unsere Netzziele, denn wir investieren in eine bessere medizinische Versorgung der
Menschen und entlasten alle ärztlich tätigen Kolleg:innen, die schon jetzt am Rande ihrer Kapazitäten
arbeiten.
Sie können als Genossenschaftsmitglied die Versorgung in unserer Stadt mitgestalten!
Wer kann wie Mitglied werden (vgl. §3, Abs. 1 der Satzung)?
1. Natürliche Personen
Jedes Mitglied des MPN kann als Privatperson Genossenschaftsanteile erwerben (max. 3). Dafür
erhält jedes Mitglied einen Stimmenanteil auf der Jahreshauptversammlung
(Generalversammlung).
2. Personengesellschaften
Ebenso können Arztpraxen/Gemeinschaftspraxen Genossenschaftsanteile (max. 3) zeichnen.
Zeichnet eine Personengesellschaft mit mehreren Ärzten einen oder mehrere
Genossenschaftsanteile, so hat diese Personengesellschaft trotzdem nur eine Stimme.
3. Juristische Personen
Diese Möglichkeit wurde in der Satzung vorgesehen, um beispielsweise MVZs auf Basis einer
GmbH als Trägergesellschaft die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Dies gilt z. B. auch für die Stadt
Neumünster oder das FEK. Auch juristische Personen können max. 3 Anteile erwerben und
erhalten im Rahmen der Jahreshauptversammlung nur eine Stimme.
Was sind meine Pflichten als Mitglied?
Anders als ein Verein ist die Genossenschaft als Trägergesellschaft wirtschaftlich ausgerichtet.
Daher sollte man die Mitgliederpflichten ausüben (vgl. § 12 der Satzung), insbesondere die
Mitgliederversammlungen besuchen, um sich über die Aktivitäten und die wirtschaftliche Entwicklung
zu informieren.
Welches Risiko trage ich als Mitglied bezüglich meines gezeichneten Genossenschaftsanteils?
Das Haftungsrisiko des Mitglieds ist beschränkt auf die gezeichneten Genossenschaftsanteile (max. 3
Anteile, vgl. § 37, Abs. 3 der Satzung). Es besteht keine Nachschusspflicht (vgl. §40 der Satzung).
Die Trägergesellschaft wird als wahrscheinlich „kleine“ Genossenschaft alle zwei Jahre durch den
Genossenschaftsverband geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und Empfehlungen werden auf den
Jahreshauptversammlungen vorgestellt.
Wenn mehr als 50% des Stammkapitals aufgebraucht ist, sind die Mitglieder im Rahmen einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber zu informieren.
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